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   BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95   

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BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95 (https://dejure.org/1996,6533)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95 (https://dejure.org/1996,6533)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 50/95 (https://dejure.org/1996,6533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1147
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 2/95

    Fachanwalt - Erfordernisse

    Auszug aus BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95
    Das Erfordernis dieses doppelten Nachweises von Kenntnissen und Erfahrungen enthält auch § 43 c Abs. 2 BRAO n.F., der inhaltlich der Regelung in § 42 a BRAO a.F. in Verbindung mit §§ 7 ff. RAFachAnwBezG entspricht (Senatsbeschl. v. 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 2/95).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 75/93

    Nachweis besonderer Kenntnisse in einem Fachgebiet; Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95
    Zwar ist es richtig, daß die von dem Rechtsanwalt nachzuweisenden besonderen Kenntnisse in dem Fachgebiet Arbeitsrecht auch Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts umfassen müssen (Senatsbeschl. v. 14. Februar 1994 - AnwZ (B) 75/93 - BRAK-Mitt. 1994, 104).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Das Erfordernis der Bearbeitung bestimmter Fallzahlen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums soll sicherstellen, dass der Durchschnitt der Mandate auf dem Fachgebiet des Rechtsanwalts die Zahl der Aufträge deutlich übersteigt, die von nicht spezialisierten Berufskollegen im betreffenden Zeitraum auf dem Gebiet bearbeitet werden (vgl. zu § 9 RAFachBezG: Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996, AnwZ (B) 50/95, NJW-RR 1996, 1147; Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; Henssler in: Henssler/Prütting, aaO, § 5 FAO Rdn. 1).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96

    Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch

    Weiter kann von besonderen Erfahrungen nur dann die Rede sein, wenn die Zahl der jährlich bearbeiteten Fälle diejenige der von einem Rechtsanwalt mit einer Allgemeinpraxis üblicherweise auf diesem Gebiet übernommenen Mandate nennenswert übersteigt (Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996 AnwZ(B) 50/95).

    In entsprechender Weise ist der Senat schon bei seiner Entscheidung vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 50/95 - verfahren.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 50/95) kommt es für die Erteilung der Erlaubnis nicht darauf an, daß der Antragsteller die Zahl von 80 Fällen in einem Zeitraum von zwei Jahren vor Antragstellung bearbeitet hat.

    Mangelnde Erfahrungen in einem Teilbereich des Fachgebiets können daher aufgewogen werden (Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996 - Anwz (B) 50/95; vgl. auch Bochumer Empfehlungen, aaO. Abschn. II 6).

  • BGH, 11.03.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Voraussetzungen der Gestattung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung:

    Die Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird Rechtsanwälten verliehen, deren auch praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet überdurchschnittlich sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 50/95, NJW-RR 1996, 1147).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99

    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven

    Dies liegt daran, daß die Zahl der Verfahren im kollektiven Arbeitsrecht sehr begrenzt ist (Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 50/95, BRAK-Mitt. 1996, 81) und die wenigen Verfahren hauptsächlich von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bearbeitet werden.
  • AGH Berlin, 29.09.2005 - I AGH 4/05

    Fachanwalt - zum Fallquorum im Verwaltungsrecht

    Kenntnisse und Erfahrungen müssen überdurchschnittlich sein (BGH, Urt. v. 29.1.1996 - AnwZ [B] 50/95 - sub II.2.

    = BRAK-Mitt. 1996, 125-126).

    Dies aber folgt i.d.R. aus einer gewissen Anzahl von Fällen (BGH, Urt. v. 29.1.1996 - AnwZ [B] 50/95 - sub II.4.b), a.a.O.).

  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 33/97

    Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" -

    Im übrigen hat der Senat bereits entschieden, daß mangelnde Erfahrungen in einem Teilbereich des Fachgebiets ausgeglichen werden können (Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 50/95, NJW-RR 1996, 1147, 1148; v. 18. November 1996, aaO S. 1309; vgl. auch Bochumer Empfehlungen 1993 der Bundesrechtsanwaltskammer Abschn. II 6, BRAK-Mitt. 1993, 83, 84).
  • BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 55/97

    Kriterien für die Gestattung des Führens der Fachbezeichnung "Fachanwalt für

    Soweit Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht nur eine geringe Rolle in der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers gespielt haben, hat der Senat aber schon in seinen Beschlüssen vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 50/95, NJW-RR 1996, 1147, 1148 [BGH 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95]; vom 18. November 1996 - AnwZ(B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308 [BGH 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96] = BRAK-Mitt. 1997, 128 und vom 29. September 1997 - AnwZ(B) 33/97 = AnwBl. 98, 44 entschieden, daß mangelnde Erfahrungen in einem Teilbereich des Fachgebiets ausgeglichen werden können.
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